AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma WERI tools GmbH & CO. KG

 

1.Maßgebliche Bedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, im folgenden ,,Bedingungen‘‘ genannt, gelten für alle jetzigen und künftigen Verkaufs- und Lieferverträge der Firma WERI tools GmbH & CO. KG im folgenden WERI tools GmbH & CO. KG genannt. Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte
mit dem Besteller. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie etwaigeVereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens WERI
tools GmbH & CO. KG. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftlichkeitserfordernisses Änderungen oder Ergänzungen gelten nur für den jeweiligen Kauf oder die jeweilige
Lieferung. Von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind auch dann nicht verpflichtet, wenn WERI tools GmbH & CO. KG Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet oder Gegenstand der Auftragsbestätigung sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich WERI tools GmbH
& CO. KG Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden die Angebote von WERI tools GmbH & CO. KG sind freibleibend Aufträge, auch
solche, die durch Vertreter vermittelt werden, werden erst durch die schriftliche Annahme von WERI tools GmbH & CO. KG verbindlich. Nachtragsänderungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager oder Lieferwerk. Teillieferungen sind zulässig. Der Besteller kann schriftlich eine Gesamtlieferung fordern. Von uns vorgenommene
Teillieferungen werden berechnet und sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Die Lieferung erfolgt frei Haus, wenn der auftragswert höher als 130,- Euro ist. Für kleinere Aufträge müssen wir 6,- EURO für Bearbeitung, Transport und Verpackung berechnen. Für den Umfang der Lieferung und Lieferfrist ist die schriftliche
Auftragsbestätigung von WERI tools GmbH & CO. KG maßgebend. Im Angebot erhaltene Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das WERI tools GmbH & CO. KG verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskräften, insbesondere Streik und Aussperrung sowie
beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von WERI tools GmbH & CO. KG liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten, Die vorbeizeichneten Umstände sind auch dann von WERI tools GmbH & CO. KG nicht vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Im Verzugsfall hat der Besteller WERI tools GmbH & CO. KG eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Eine nach Vertragsschluss eingetretene Verschlechterung der Vermögens- und Liquiditätslage des Bestellers berechtigt WERI tools GmbH & CO. KG zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Zahlungen

Maßgeblich sind allein die in der WERI tools GmbH & CO. KGAuftragsbestätigung angegeben Preise in EURO zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung geltend gesetzliche Mehrwertsteuer Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis wie folgt zahlbar: -sofort nach Rechnungserhalt netto Wechsel und Schecks
werden nur erfüllbar entgegengenommen; Wechsel nur nach vorheriger Vereinbarung, Diskont-und Einzugskonten hat der Besteller zu tragen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist WERI tools GmbH & CO. KG vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche berechtigt. Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschenbank zu verlangen.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von WERI tools GmbH & CO. KG verlassen hat. Falls der Versand ohne, verschulden von WERI tools GmbH & CO. KG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die vorgehenden Bestimmungen gelten auch dann. Wenn Teillieferungen erfolgen oder WERI tools GmbH & CO. KG noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen hat.

6. Mängelrüge und Gewährleistung

Empfangene Ware ist unverzüglich zu prüfen. Mängel auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen, Nach Ablauf von 10 Tagen können Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind WERI tools GmbH & CO. KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist der Eingang bei WERI tools GmbH & CO. KG maßgeblich Mangelhafte Waren werden nach billigem Ermessen von WERI tools GmbH & CO. KG nachgebessert oder neu geliefert. Für Werkzeuge, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Betriebsmittel, chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder andere Natureinflüsse, Bei den zur Fertigstellung, Aufbereitung oder Umarbeitung eingesandten Werkzeuge, wird keine Haftung für das Verhalten beim Härten und bei der Bearbeitung übernommen. Anderweitige Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Werden Sonderwerkzeuge in größeren Mengen in Auftrag gegeben, so darf die Lieferung um eine angemessene Stückzahl unter- oder überschritten werden, d.h.ca. 15%

7. Haftung

Die Haftung von WERI tools GmbH & CO. KG richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen, Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Nichterfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschulden von WERI tools GmbH & CO. KG Der Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenem gewinnt ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

WERI tools GmbH & CO. KG behält sich das Eigentum in allen von ihr verkauften Waren solange vor, bis sämtliche. WERI tools GmbH & CO. KG aus der Geschäftsbedingungen mit dem Besteller jetzt oder künftig zustehenden Forderungen einschließlich Zinsen sowie etwaiger Kosten und Spesen bezahlt. Sind Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung von WERI tools GmbH & CO. KG Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von WERI tools GmbH & CO. KG gelieferten Waren (Vorbehaltsware) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist Der Käufer ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Be – und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für WERI tools GmbH & CO. KG als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne WERI tools GmbH & CO. KG zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, WERI tools GmbH & CO. KG nicht gehörenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt WERI tools GmbH & CO. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Der Besteller verwahrt in diesem Falle das Miteigentum von WERI tools GmbH & CO. KG unentgeltlich. Auch die verarbeitete oder vermischte Ware bzw. Miteigentumsanteile an verarbeiteter oder vermischter Ware gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Sämtliche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsaware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Versicherung und unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware zugunsten des Bestellers entstehenden Forderungen und Nebenrechte einschließlich etwaiger Sicherheiten sowie Forderungen aus Kontokorrent tritt der Besteller bereits hiermit sicherungshalber an WERI tools GmbH & CO. KG ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, WERI tools GmbH & CO. KG nicht gehörenden Waren verkauft wird, werden die Rechnungsforderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der der Vorbehaltsware an WERI tools GmbH & CO. KG abgetreten. Falls der Besteller Vorbehaltsware, die mit anderen, WERI tools GmbH & CO. KG nicht gehörenden Waren verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt wurde veräußert, werden die Forderungen in Höhe des Miteigentumsanteils abgetreten. Der Besteller ist berechtigt , Forderungen aus der Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr im eigenen Namen für Rechnung von WERI tools GmbH & CO. KG bis zum jederzeit zulässigen widerruf durch WERI tools GmbH & CO. KG, einzuziehen WERI tools GmbH & CO. KG ist insbesondere berechtigt ,das Recht des Bestellers zur Be-und Verarbeitung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie das Recht des Bestellers zur Einziehung der an WERI tools GmbH & CO. KG abgetretenen Forderungen zu widerrufen, wenn der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Vorzug gerät oder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Bestellers eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Der ist verpflichtet, nach erfolgtem Widerruf WERI tools GmbH & CO. KG sämtliche zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen sowie, auf Verlangen von WERI tools GmbH & CO. KG, die Abtretung auch selbst auf Kosten des Bestellers gegenüber den Forderungsschleudnern offenzulegen. Daneben ist WERI tools GmbH & CO. KG berechtigt, die Abtretung auch selbst auf Kosten des Bestellers gegenüber den forderungsschleudnern offenzulegen. Bei Kosten des Bestellers gegenüber den Forderungsschleudnern offenzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von WERI tools GmbH & CO. KG unverzüglich benachrichtigen Kosten und Schäden trägt der Besteller. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers. Insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Vergleichs/Konkursantrag des Bestellers, ist WERI tools GmbH & CO. KG unbeschadet aller weitergehenden Rechte berechtigt die Vorbehaltsaware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen und die Vorbehaltsaware anderweitig zu verkaufen. Der Erlös abzüglich aller mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden Kosten und Anwendungen welche WERI tools GmbH & CO. KG ohne besonderen Nachweis mit 20% des Verkaufserlöses in Rechnung stellen kann wird dem Besteller aus seine Gesamtschuld gutgeschrieben, ein etwaiger Überschuss wird ausgezahlt. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere der Zurücknahme sowie der Prüfung der Vorbehaltsaware durch WERI tools GmbH & CO. KG liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn WERI tools GmbH & CO. KG dies ausdrücklich schriftlich erklärt Übersteigt der Wert der WERI tools GmbH & CO. KG zustehenden Sicherungen die Gesamtforderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 20% so ist WERI tools GmbH & CO. KG auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von WERI tools GmbH & CO. KG verpflichtet.

9. Sonstige Bestimmungen

Sofern sich aus der Auftragsbeschreibung nichts anderes ergibt, ist Hückeswagen Erfüllungsort. Für die Rechtsbeziehungen zwischen WERI tools GmbH & CO. KG und dem Besteller gilt ausschließlich das nationale unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 01.04.1964 (CISG) sowie des Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 01.04.1964n (EKG und EKAG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und WERI tools GmbH & CO. KG ist Wuppertal.